Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
- AVLD -
der AST Köhler GmbH, Filderstadt (im folgenden AST genannt)
I Geltungsbereich
Die Firma AST führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu
nachstehenden Bedingungen aus.
Allgemeine Vertragsbestimmungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (Kunden) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und AST diesen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
II Auftragsannahme, Schriftform
- Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch schriftliche Auftrags - bestätigung von AST verbindlich.
- Mit Abschluß des Vertrages verlieren alle vorhergehenden mündlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von AST schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
- Angaben von Spezifikationen, Typen, Maße und Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen etc. im Angebot von AST, ihren Prospekten und sonstigen, dem Kunden überlassenen Unterlagen stellen nur ungefähre Werte dar. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben über die wirtschaftliche Verwendbarkeit, erzielbare Produktionssteigerungen etc. sind grundsätzlich beispielhaft und unverbindlich, sie stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar und unterliegen insbesondere der Modellpflege
III Lieferung, Preise
- Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Kosten, welche durch Lieferung, Verpackung, Aufstellung oder Montage entstehen, werden gesondert berechnet.
- Die Auftragsbestätigung oder sonst vereinbarte Lieferdaten verstehen sich als Richtdaten. AST wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die angegebenen Lieferdaten einzuhalten. Soweit der Auftragsbestand die Liefermöglichkeit übersteigt, wird AST die Liefereinteilung möglichst gleichmäßig vornehmen.
- Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle von AST entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, veränderter behördlicher Genehmigungenoder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgeräts oder Verzögerung von Zulieferern oder Subunternehmern, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen, angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe für eine Frist von mehr als 3 (drei) Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Für diesen Fall der unverschuldeten Verzögerung gilt als vereinbart, dass Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung ausgeschlossen ist.
- Bei nicht termingemäßer Lieferung der AST ist der Kunde verpflichtet, zunächst eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Diese beginnt mit Eingang des Schreibens.
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn AST und/oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
- Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen.
- Sind Teilieferungen erfolgt, so beginnt die vom Kunden zu setzende Nachfrist von neuem
IV Zahlungsbedingungen, Preise
- Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Lieferungen den von AST angegebenen Konten gutzubringen. Bei Zahlungen innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ist der Kunde berechtigt, einen Abzug von 2% Skonto vorzunehmen. AST behält sich das Recht vor, Zahlungen sofort als fällig zu stellen, dies gilt insbesondere bei vorangegangenem Zahlungsverzug.
- Werden Zahlungen nicht termingemäß geleistet, behält AST sich vor, Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. Zudem ist AST berechtigt, ab Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder von 12% p.a. in Rechnung zu stellen.
- Die Aufrechnungen mit Gegenforderungen aller Art, soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen.
V Gewährleistung und Haftung
- Entspricht die Ware nicht den vertraglichen Leistungsumfang, so hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. AST leistet Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist entspricht der zum Liefertermin gültigen gesetzlichen Regelungen, beginnend mit der Abnahme des Geräts. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Defekte, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Überbelastung entstehen. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern Eingriffe durch nichtautorisierte Personen in die von AST gelieferten Teile und Geräte vorgenommen werden. Zur Feststellung des Garantieanspruches muß das betreffende Gerät AST in ihren Geschäftsräumen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Gelingt die Nachbesserung innerhalb von 3 Monaten ab Aushändigung des Gerätes nicht, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für das betreffende Gerät zu verlangen. Die weitere Geltendmachung von Schäden, insbesondere von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
- Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von AST zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen bzw. Vertragsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit denen möglichen Eintritt bei Vertragsschluß AST nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen mußte, maximal jedoch auf das fünffache des Einkaufswertes des betreffenden AST-Produktes in einem Schadensereignis.
- Werden die von AST gelieferten Waren mittelbar oder unmittelbar, direkt oder im verarbeiteten Zustand, durch den Kunden ins Ausland geliefert, so muß dies der AST
angezeigt und von AST genehmigt werden, da sonst jegliche Schadensersatzansprüche an die AST entfallen.
VI Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der
AST. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. - Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht der
AST dabei der jeweilige Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem
Kunden berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer zu. Der Kunde
verwahrt die Sache unentgeltlich für die AST. - Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltungsware im ordnungsgemäßen Gesch„ftsbetrieb berechtigt, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist dem Kunden nicht gestattet. - Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderungen von AST um mehr
als 20%, werden insoweit die Sicherungen nach Wahl der AST auf Verlangen des
Kunden freigegeben. - Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an AST abgetretenen Forderungen einzuziehen; dies geschieht nur treuhänderisch und auf Rechnung der AST. Die eingezogenen Erlöse sind daher abzuführen.
- Auf Verlangen der AST ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und die zur Geltendmachung der Rechte der AST gegen den Dritten
Käufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. - Der Kunde hat der AST den Zugriff oder jede Beeinträchtigung ihrer Rechte durch
Dritte auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und die AST in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. - Die Kosten aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums der
AST trägt der Kunde. - Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
die AST zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Kunde zur Aussonderung und
Herausgabe der Ware verpflichtet. - Der Kunde ist verpflichtet, der AST unverzüglich Mitteilung zu geben, sofern Konkursantrag bzw. Vergleichsantrag durch den Kunden gestellt wird.
VII Urheberrecht - Lizenz
- An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die dem Wiederverkäufer oder Kunden
überlassen werden, einschließlich der Kostenanschläge und Unterlagen zur Preiskalkulation behält sich AST das Eigentums- und ein evtl. bestehendes Urheberrecht vor. - Die von AST erstellten Handbücher, Beschreibungen und Software-Programme sind
urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der
besonderen Vereinbarung. In keinem Falle ist es gestattet, Kopien anzufertigen
oder Dritten dies zu ermöglichen, außer zum Zwecke der Datensicherung.
VIII Klein- und Auslandsaufträge
- Kleinaufträge unter 50,-Euro können nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,-
Euro erledigt werden. - Auslandsaufträge werden nur gegen Vorkasse ab einem Mindestbestellwert von 200,-
Euro zuzüglich 20,-Euro pauschaler Unkosten ausgeführt.
IX Verschiedenes
- Mit Stellung des Antrages auf Eröffnung des Konkursverfahrens bzw. der Stellung eines Vergleichsantrages oder Nachsuchung um ein Zahlungsmoratorium des Kunden
werden die Forderungen der AST sofort fällig. - Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung und werden nur angenommen
mit Angabe des Rücksendungsgrundes, sowie Beifügung aller Lieferdaten. - Rücksendungen sind grundsätzlich frachtfrei an das Werk in Filderstadt vorzunehmen.
- Sonderanfertigungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
X Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
- Erfüllungsort ist Filderstadt. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen sind, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile Nürtingen als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn
im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist. - Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. - Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
- Abweichende Vertragsbedingungen sind nur wirksam, sofern diese schriftlich niedergelegt sind.
AST Köhler GmbH, Johannesstraße 14-16, Filderstadt-Bernhausen
Geschäftsführer Frank Köhler, Reto Köhler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart,
Registernummer: HRA 225403,
USt-IdNr. DE220652589